Eröffnung

Eröffnung eines Postgirokontos

Zur Eröffnung eines Postgirokontos auf den Namen einer Vereinigung hat ein bevollmächtigter Vertreter der Vereinigung ein entsprechendes Formular auszufüllen und folgende Dokumente vorzulegen:

  • Gründungsurkunde oder aktuelle Satzung
  • Liste der Ausschussmitglieder, falls die Zusammensetzung des Ausschusses von der in der Gründungsurkunde genannten abweicht
  • gültige Ausweise der Personen, die über eine Vertretungs- bzw. Zeichnungsvollmacht für die Vereinigung verfügen.

Etwa 2-3 Tage nach Ihrem Kontoeröffnungsantrag wird das Postgirokonto freigeschaltet.
Falls Sie weitere Informationen zur Eröffnung eines Kontos auf den Namen einer Vereinigung benötigen, können Sie sich gerne unter der Rufnummer 4088-7573 an uns wenden.