Europäischer Gerichtshof
Zum Aufbau Europas haben die Mitgliedstaaten Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und dann der Europäischen Union geschlossen, deren Organe in bestimmten Bereichen Rechtsvorschriften erlassen.
Damit diese Rechtsvorschriften eingehalten und in allen Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt und angewendet werden, bedarf es eines gemeinschaftlichen Rechtssprechungsorgans. Dieses Organ ist der Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften, gleichzeitig Gericht erster Instanz (seit 1989) und Gericht für den öffentlichen Dienst (seit 2004).
Eine der Hauptaufgaben des Europäischen Gerichthofs ist es, das Gemeinschaftsrecht auf Anfrage der Richter der Mitgliedstaaten auszulegen. Die Richter der Nationalstaaten sind wiederum verpflichtet, das Gemeinschaftsrecht umfassend und unmittelbar anzuwenden und im Konfliktfall dem jeweiligen nationalen Recht vorzuziehen.
Das Gemeinschaftsrecht betrifft direkt die verschiedensten Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger, sei es Arbeitsrecht, Umwelt, Verbraucherschutz oder freier Waren- und Dienstleistungsverkehr.
Da der Gerichtshof das Gemeinschaftsrecht auslegt und seine Durchsetzung veranlasst, muss er sich auch mit den Ansichten und Bedenken der Bürger zu bestimmten Themen ihres täglichen Lebens auseinandersetzen.
Der Gerichtshof überprüft auch die Rechtmäßigkeit von Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts und interveniert bei Konflikten zwischen Gemeinschaftsinstitutionen, zwischen Institutionen und Mitgliedstaaten oder auch zwischen Mitgliedstaaten.
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, ein modernes und mehrsprachiges Gericht, ist seit seiner Gründung im Jahr 1952 in Luxemburg ansässig. Der zunächst provisorische Sitz in Luxemburg wurde 1992 in den ständigen Sitz umgewandelt. Seit seiner Entstehung im Jahr 1972 wurde das Palais de Justice mehrfach renoviert und erweitert, zuletzt nach Plänen des Architekten Dominique Perrault. Das alte Palais, das die Sitzungssäle beherbergt, wird von einem Ring umgeben, in dem sich die Büros der Mitglieder des Gerichtshofs befinden. Ergänzt wird das Ensemble von zwei Türmen, in denen der Übersetzungsdienst untergebracht sein wird. Eine Galerie verbindet die verschiedenen Baukörper des Komplexes. Das neue Palais des Gerichtshofs wird am 4. Dezember 2008 eingeweiht.
| Preis der Briefmarke: | 0,70 € |
|---|---|
| Layout: | Zink & Kraemer, Trier (D) |
| Druck: | Hochauflösender Offset-Druck der Druckerei der Belgischen Post, Malines (B); |
| Format: | 50 x 25 mm, 10 Briefmarken je Blatt |

