Schecks
Das Postgiroamt stellt Ihnen Schecks zur Verfügung, gegen deren Vorlage Sie an jedem Postschalter Geld abheben können. Sie können sich den Geldbetrag auch zuhause von Ihrem Postboten auszahlen lassen. Wenden Sie sich für diesen Dienst einfach telefonisch an Ihr Postamt. Ihr Postbote wird Ihnen den gewünschten Geldbetrag gegen Vorlage eines Postschecks aushändigen.
Wenn Sie einen Scheck, eine Zahlungs- oder eine Postanweisung als Zahlung erhalten, der bzw. die auf Ihren Namen lautet, und Sie den entsprechenden Betrag auf Ihrem Postgirokonto gutschreiben möchten, dann brauchen Sie nur den Scheck durchzustreichen, Ihre Kontonummer darauf zu vermerken und ihn dem Postgiroamt zukommen zu lassen bzw. auf einem Postamt abzugeben. Daraufhin wird der Betrag Ihrem Konto gutgeschrieben.

