Praktische Infos

Praktische Informationen

Eröffnung eines Kontos durch Minderjährige

Auch Minderjährige können ein Postgirokonto eröffnen. Bei der Kontoeröffnung müssen der Minderjährige und sein Erziehungsberechtigter jeweils einen Ausweis vorlegen.

Kontovollmacht

Sie können einem oder mehreren Personen eine Vollmacht für Ihr Postgirokonto erteilen. Der Bevollmächtigte darf ebenso wie der Kontoinhaber Banktransaktionen tätigen, ist jedoch nicht berechtigt, Änderungen vorzunehmen, die das Konto selbst betreffen. Soll eine Kontovollmacht erteilt werden, so benötigen wir jeweils ein Unterschriftsmuster und eine beglaubigte Ausweiskopie des Kontoinhabers und des Bevollmächtigten. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich unter der Rufnummer 4088-7562 an uns wenden.

Was geschieht mit dem Konto, wenn der Kontoinhaber stirbt?

Bis zum Erhalt der Sterbeurkunde und der Erbschaftsdokumente ist das Konto für Abhebungen gesperrt. Je nach Wunsch der Erben kann das Konto geschlossen oder auf einen anderen Kontoinhaber übertragen werden.

Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich unter der Rufnummer 4088-7573 an uns wenden.