Gebührenteilung

Aufteilung der Überweisungsgebühren

Eine Gebührenteilung ist ausschließlich bei internationalen Überweisungen möglich. Bei Überweisungen innerhalb Luxemburgs trägt stets der Auftraggeber die Ausgangsgebühren.

Bei internationalen Überweisungen können Sie zwischen mehreren Arten der Gebührenverteilung wählen:

Gebührenteilung (Share) mit Eurogiro Classic

Bei dieser Option trägt der Auftraggeber die vom Postgiroamt in Luxemburg erhobenen Gebühren: 0,20€ für elektronische Überweisungen und 0,30€ für Überweisungen mithilfe eines Überweisungsträgers. Der Zahlungsempfänger übernimmt gegebenenfalls anfallende Gebühren seiner Bank, die je nach Land und Empfängerbank unterschiedlich sein können.

Übernahme der Gebühren durch den Auftraggeber (Our)

Bei dieser Option werden sowohl die Gebühren, die von P&T berechnet werden, als auch etwaige Gebühren der Bank des Zahlungsempfängers vom Auftraggeber übernommen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass der Zahlungsempfänger den kompletten Überweisungsbetrag erhält.

Übernahme der Gebühren durch den Zahlungsempfänger (Ben)

Der Zahlungsempfänger übernimmt sowohl die von P&T als auch die von seiner Bank in Rechnung gestellten Gebühren.

Wird nicht angegeben, wer die Überweisungsgebühren trägt, so gilt automatisch die Gebührenteilung. Das bedeutet, dass Sie - sofern Sie nichts anderes angegeben haben - 0,20€ für jede elektronisch getätigte internationale Überweisung bzw. 0,30€ für jede mittels Überweisungsträger getätigte internationale Überweisung zahlen, während der Zahlungsempfänger die etwaigen Gebühren seiner Bank übernimmt.

Im Allgemeinen gelten für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union dieselben Gebühren wie für nationale Überweisungen, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Angabe des Betrags in Euro
  • Höchstbetrag von 50.000€
  • Gebührenteilung Eurogiro Classic (Share)
  • Angabe der Kontonummer des Zahlungsempfängers im IBAN-Format
  • Korrekte Angabe des BIC-Codes (Bank Identifier Code) der Bank des Zahlungsempfängers